Anbieterwechsel

Stromanbieterwechsel beim Umzug: Fristen und Kündigungsrecht

Stand: März 2026 Redaktion stromvergleich-24.de

Beim Umzug haben Sie die Möglichkeit, Ihren Stromanbieter zu wechseln, auch wenn noch kein Kündigungsrecht besteht. Der Grund: Ein Umzug außerhalb des bisherigen Liefergebietes gilt als Sonderkündigungsrecht. Dieser Prozess läuft heute über die Wechselprozesse der Netzbetreiber reibungslos ab, wenn Sie rechtzeitig handeln.

Sonderkündigungsrecht nutzen und Frist beachten

Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug gibt es, weil der Stromversorger die Versorgung an der neuen Adresse möglicherweise nicht aufrechterhalten kann oder Sie dort einen anderen Anbieter bevorzugen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum Zeitpunkt des Umzugs. Das heißt: Wenn Sie umziehen, müssen Sie die Kündigung vier Wochen vor dem Umzugstag beim bisherigen Anbieter einreichen.

Um das Sonderkündigungsrecht geltend zu machen, reicht eine schriftliche Mitteilung an den aktuellen Stromversorger aus. Sie sollten den Umzugstermin nennen und ausdrücklich mitteilen, dass Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen. Bewahren Sie eine Bestätigung auf, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein.

Neuen Anbieter rechtzeitig vor dem Umzug beauftragen

Parallel zur Kündigung des alten Versorgers können Sie bereits einen neuen Anbieter beauftragen. Idealerweise geschieht das sechs bis acht Wochen vor dem Umzug. Der neue Versorger wickelt den Wechsel automatisch ab und koordiniert mit dem Netzbetreiber am neuen Wohnort. Sie müssen sich um diese technische Seite nicht kümmern.

Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag genau ab Ihrem Einzugstag beginnt. Der Netzbetreiber schaltet die Stromzähler nach dem Umzug um, sodass nahtlos beliefert wird. Falls Sie keinen neuen Vertrag abschließen, werden Sie automatisch vom Grundversorger beliefert, was meist teurer ist.

Preisgarantie bei Vertragsabschluss prüfen

Bei der Wahl des neuen Stromversorgers sollten Sie die Vertragsbedingungen genau lesen. Nicht alle Anbieter gewähren Preisgarantien für längere Zeiträume, und diese sind beim Umzug besonders wertvoll. Eine Preisgarantie schützt Sie davor, dass der Versorger während Ihrer Vertragslaufzeit die Preise erhöht.

Unterscheiden Sie zwischen Preisgarantie und Preisbremse: Die Preisgarantie ist eine vertragliche Zusicherung des Anbieters. Gesetzliche Regulierungen wie die Preisbremse sind dagegen zeitlich begrenzt. Lesen Sie, bis wann Ihre Preisgarantie läuft und ob sie an Ihre neue Adresse übertragbar ist oder ob Sie einen neuen Vertrag abschließen müssen.

Zählerstände dokumentieren und Formalitäten erfüllen

Am Auszugstag sollten Sie den Zählerstand in der alten Wohnung ablesen und dokumentieren. Machen Sie Fotos des Zählers und notieren Sie das Datum. Diese Information braucht der alte Versorger für die Schlussabrechnung. Geben Sie den Zählerstand dem alten Anbieter unverzüglich durch, etwa per Mail oder Kundenkonto.

In der neuen Wohnung lesen Sie ebenfalls den Zählerstand ab und übermitteln ihn dem neuen Versorger. So wird sichergestellt, dass die Abrechnung korrekt erfolgt und Sie nicht für Strom zahlen, den Sie nicht verbraucht haben. Die meisten Versorger fordern diese Zählerstände schriftlich oder digital an.

Aktuelle Einordnung

Marktbedingungen, Netzentgelte und gesetzliche Regelungen im Bereich Anbieterwechsel können sich ändern. Wer einen Tarifwechsel plant oder den eigenen Verbrauch einordnen möchte, sollte aktuelle Vergleichsangebote prüfen.

Stromvergleich in Ihrer Region

Wer wissen möchte, welche Tarife an der eigenen Adresse verfügbar sind, kann direkt nach Postleitzahl vergleichen.

BerlinHamburgMünchenKölnFrankfurt am MainStuttgartDüsseldorfLeipzig
Jetzt Stromanbieter vergleichen

Einfach PLZ eingeben und passende Tarife für Ihren Haushalt finden.

Zum Stromvergleich Weitere News Ratgeber

Stromanbieter nach Städten, A bis Z