Die Grundversorgung sichert jeden Haushalt mit Strom, auch ohne aktiven Liefervertrag. Sie legt Pflichten für den örtlichen Grundversorger fest und regelt Preise, Kündigungsfristen und Informationspflichten. Mit einem Vergleich lässt sich prüfen, ob ein anderer Tarif besser passt.
Haushalt wählen oder Jahresverbrauch eintragen und passende Angebote anzeigen.
Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt in einem Netzgebiet Strom erhält. Der örtliche Grundversorger muss alle Haushaltskunden im Niederspannungsbereich beliefern, wenn kein anderer Liefervertrag besteht. Dazu zählen Neuankömmlinge nach einem Einzug, Kunden nach Ausfall eines Lieferanten und Haushalte ohne aktiven Sondervertrag.
Wer einfach Strom aus der Steckdose nutzt, ohne einen anderen Vertrag abgeschlossen zu haben, befindet sich in der Grundversorgung. Der Netzbetreiber meldet den Verbrauch an den Grundversorger, dieser stellt die Belieferung sicher und rechnet ab.
Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet. Diese Rolle wird in festen Abständen neu bestimmt. Der Status gilt für einen festgelegten Zeitraum und wird dann überprüft.
In vielen Regionen sind dies Stadtwerke oder regionale Versorger. In anderen Gebieten übernehmen überregionale Anbieter diese Aufgabe. Für den Kunden ist entscheidend, dass die Belieferung gesichert bleibt.
Der Grundversorger muss jeden Haushaltskunden im Netzgebiet zu veröffentlichten Bedingungen mit Strom beliefern. Er muss Preise und Vertragskonditionen klar dokumentieren und veröffentlichen. Änderungen müssen rechtzeitig angekündigt werden.
Der Netzbetreiber betreibt Leitungen und Zähler. Er hält das Verteilnetz vor und beseitigt Störungen. Der Grundversorger stellt Stromlieferung und Rechnung. Beide Rollen können in einer Hand liegen, müssen es aber nicht.
Fällt ein bisheriger Lieferant aus, übernimmt die Ersatzversorgung und danach die Grundversorgung. So bleibt der Haushalt durchgehend mit Strom versorgt. Kunden erhalten eine Mitteilung und können dann einen passenden Tarif wählen.
Auch in der Grundversorgung setzen sich die Kosten aus Arbeitspreis pro Kilowattstunde und Grundpreis pro Monat zusammen. Der Arbeitspreis bildet den Verbrauch ab, der Grundpreis deckt feste Kosten.
Grundversorgungstarife liegen häufig über vielen Sondertarifen. Dafür bieten sie kurze Kündigungsfristen und eine klare rechtliche Einordnung.
Haushalt mit 2.500 kWh Jahresverbrauch. Arbeitspreis im Grundversorgungstarif: 33 Cent pro kWh. Grundpreis: zwölf Euro pro Monat.
Verbrauchskosten: 2.500 x 0,33 Euro = 825 Euro. Grundpreis: 12 x 12 Euro = 144 Euro. Gesamt: 969 Euro im Jahr. Ein Sondertarif mit niedrigerem Arbeitspreis kann die Kosten senken.
Der Grundversorger kann Preise anpassen, muss dies aber rechtzeitig ankündigen. Kunden erhalten eine Mitteilung mit Anlass, Umfang und Zeitpunkt der Änderung. Mit dieser Mitteilung besteht das Recht auf Kündigung und Wechsel.
Sondertarife haben eigene Preisstrukturen. Sie bieten oft günstigere Arbeitspreise oder Grundpreise, dafür aber Laufzeiten und eigene Regeln. Ein Vergleich mit realem Jahresverbrauch zeigt, wie groß die Differenz zur Grundversorgung ist.
Die Bedingungen der Grundversorgung müssen transparent sein. Sie umfassen Rechte zu Rechnungsprüfung, Abschlägen, Zahlungswegen, Mahnverfahren und Sperrregeln. Kunden können diese Bedingungen einsehen.
Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung ist gesetzlich begrenzt. Kunden können mit kurzer Frist kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Details stehen in den Bedingungen des Grundversorgers.
Der Grundversorger muss über Preisänderungen, Zusammensetzung des Stroms und Rechte der Kunden informieren. Preisblätter, Verbrauchsinformationen und Kontaktwege müssen leicht zugänglich sein.
Wie in anderen Tarifen zahlen Kunden monatliche Abschläge. Die Höhe richtet sich nach einem geschätzten oder bekannten Jahresverbrauch. In der Jahresrechnung erfolgt eine genaue Abrechnung.
Bei Zahlungsrückstand gelten strenge Regeln. Vor einer Sperre muss der Versorger schriftlich informieren und Fristen setzen. Kunden können mit dem Versorger Raten oder Lösungen besprechen.
Kunden dürfen jederzeit einen anderen Anbieter wählen, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Formalitäten und kündigt beim Grundversorger.
Ein Einpersonenhaushalt mit 1.600 kWh Jahresverbrauch zahlt in einem Grundversorgungstarif mit 34 Cent pro kWh und zehn Euro Grundpreis im Monat:
Verbrauchskosten: 1.600 x 0,34 Euro = 544 Euro. Grundpreis: 10 x 12 Euro = 120 Euro. Gesamt: 664 Euro.
Ein Sondertarif mit 31 Cent pro kWh und gleichem Grundpreis würde die Verbrauchskosten auf 496 Euro senken. Differenz: 48 Euro im Jahr.
Vierpersonenhaushalt mit 4.000 kWh in einem Grundversorgungstarif mit 35 Cent pro kWh und 14 Euro Grundpreis:
Verbrauchskosten: 4.000 x 0,35 Euro = 1.400 Euro. Grundpreis: 14 x 12 Euro = 168 Euro. Gesamt: 1.568 Euro.
Ein günstigerer Sondertarif kann hier Einsparungen im dreistelligen Bereich bringen, je nach Preisniveau.
Fällt ein alternativer Anbieter aus, rutscht der Haushalt zunächst in die Ersatzversorgung und danach in die Grundversorgung. Der Haushalt behält Strom, die Abrechnung erfolgt über den Grundversorger.
In dieser Phase lohnt ein erneuter Vergleich, um nach der Stabilisierung einen passenden Tarif mit klarer Struktur zu wählen.
Bei sehr geringem Verbrauch spielt der Grundpreis eine große Rolle. In manchen Fällen bleibt die Grundversorgung akzeptabel. Ein Vergleich mit Tarifen ohne oder mit niedrigem Grundpreis zeigt, ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Die Grundversorgung bietet Sicherheit, ist aber nicht immer die günstigste Lösung. Wer Preise prüfen möchte, sollte den eigenen Jahresverbrauch kennen und mit Tarifen anderer Anbieter vergleichen.
Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist ohne lange Bindung möglich. Der neue Versorger übernimmt in der Regel die Kündigung, solange keine Sperre oder ein offener Streit besteht. Mit einem Vergleich nach PLZ und Verbrauch lassen sich Alternativen nach Preis, Laufzeit und Preisgarantie filtern.
Rechnungen und Vertragsunterlagen prüfen. Steht dort Grundversorgung oder Grundversorgungstarif, liegt diese Form vor. Bei Unklarheiten beim Versorger nachfragen.
Jahresverbrauch in kWh aus der Abrechnung ablesen. Gesamtkosten notieren. So lässt sich später vergleichen, wie sich ein anderer Tarif auswirken würde.
Mit PLZ und Jahresverbrauch einen Vergleich starten. Auf Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Kündigungsfristen und Preisgarantie achten. Tarife mit Vorkasse oder hoher Kaution nur mit Vorsicht wählen.
In den Bedingungen des Grundversorgers die Kündigungsfrist nachschlagen. Prüfen, ob der neue Anbieter die Kündigung übernimmt oder ob eine eigene Kündigung nötig ist.
Wunschtarif wählen und Antrag ausfüllen. Dazu gehören Name, Anschrift, Zählernummer, Jahresverbrauch und gewünschter Lieferbeginn. Bestätigung und Termin des Lieferstarts sicher ablegen.
Nach Wechsel die erste Abschlagsmitteilung prüfen. Nach der ersten Jahresrechnung kontrollieren, ob die Prognose passt. Bei starken Abweichungen Abschläge anpassen und Tarife erneut prüfen.
Die Grundversorgung ist die gesetzlich abgesicherte Stromlieferung für Haushaltskunden im Niederspannungsbereich. Sie greift, wenn kein anderer Liefervertrag besteht. Der örtliche Grundversorger muss diese Versorgung sicherstellen.
Wer in eine Wohnung einzieht und keinen Sondervertrag abschließt, landet automatisch in der Grundversorgung. Auch nach Ausfall eines Lieferanten oder nach einer Kündigung ohne neuen Vertrag kann die Grundversorgung einsetzen. Der Netzbetreiber meldet den Zählpunkt an den Grundversorger, der dann abrechnet.
In vielen Regionen liegen Grundversorgungspreise über Sondertarifen. Es gibt aber auch Phasen und Gebiete, in denen die Grundversorgung konkurrenzfähig bleibt. Ein Vergleich mit realem Jahresverbrauch zeigt, ob Einsparungen möglich sind.
Die Kündigungsfrist der Grundversorgung ist gesetzlich begrenzt und deutlich kürzer als bei vielen Sondertarifen. Genaue Angaben stehen in den Bedingungen des Grundversorgers. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist damit ohne lange Bindung möglich.
Preisänderungen sind möglich, müssen aber rechtzeitig angekündigt und begründet werden. Kunden erhalten eine Mitteilung mit Anlass, Umfang und Zeitpunkt. Mit dieser Mitteilung besteht ein Kündigungsrecht, sodass ein Wechsel in andere Tarife möglich ist, wenn die Erhöhung nicht akzeptiert wird.
Fällt ein Lieferant aus, übernehmen Ersatzversorgung und danach Grundversorgung. Die Stromversorgung bleibt bestehen. Der Haushalt erhält Post mit Informationen zur weiteren Belieferung und zu den Preisen. Danach kann ein neuer Tarif gewählt werden, wenn ein besseres Angebot passt.
Ja, die Preise in der Grundversorgung hängen von Anbieter, Netzgebiet und Kostenstruktur ab. Darum unterscheiden sich Arbeitspreise und Grundpreise zwischen Regionen. Mit einem Vergleich nach PLZ lässt sich die Situation im eigenen Gebiet einordnen.
Ein Wechsel ist möglich, solange die Kündigungsfrist eingehalten wird und keine Sperre wegen Zahlungsrückstand droht. In der Praxis übernimmt der neue Anbieter in den meisten Fällen die Kündigung beim Grundversorger. Der Haushalt wählt dann einen neuen Liefervertrag mit eigener Tarifstruktur.
Für den Wechsel werden Name, Anschrift, Zählernummer, Jahresverbrauch und der aktuelle Versorger benötigt. Diese Angaben stehen in der letzten Rechnung oder im Anschreiben des Grundversorgers. Der neue Anbieter fragt diese Daten im Antragsformular ab.
Ein Vergleich lohnt sich in vielen Fällen, da Sondertarife oft andere Preisprofile bieten. Mit dem eigenen Verbrauch lassen sich konkrete Einsparungen berechnen. Gleichzeitig können Laufzeiten, Preisgarantien und Vertragsbedingungen passend zur eigenen Situation gewählt werden.